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Wieder Ärger um Schülerkarten

Kreis zahlt für Geschwisterkinder an der RBG nicht mehr, wenn sie aus dem Südkreis sind

(Quelle: Hildesheimer Allg. Zeitung, 21.08.10) Bad Salzdetfurth. Schon wieder sind es Eltern aus dem Südkreis, die sauer auf den Landkreis sind. Grund ist erneut: die Fahrtkostenerstattung für Südkreisschüler zur Robert-Bosch-Gesamtschule (RBG).

Marianne Holzhausen und Birgit Hasse aus Almstedt, Carola Holzhausen aus Graste, Iris Manlig-Qassis aus Listringen und Anke Müller aus Neuhof haben eines gemeinsam. Sie alle haben seit einiger Zeit bereits mindestens ein Kind an der Robert-Bosch-Gesamtschule (RBG) in Hildesheim. Und zu diesem Schuljahr haben sie alle sechs ein weiteres Kind an der Schule angemeldet – in dem Glauben, dass der Kreis weiterhin die Fahrtkosten auch dieser Kinder zur RBG übernimmt. “Das hat Schulleiter Wilfried Kretschmer bei einem Informationsabend im Februar auch versichert”, sagt Anke Müller.

Zur Erinnerung: Seit dem Schuljahr 2009/2010 übernimmt der Kreis die Fahrtkosten für Schüler aus dem Südkreis nicht mehr, wenn diese an der RBG eingeschult werden. Denn seit vergangenem Sommer gibt es die Integrierte Gesamtschule in Bad Salzdetfurth. Und nach seiner Fahrtkostensatzung trägt der Kreis nur die Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule.

Die Ausnahme: Hatten die neu angemeldeten RBG-Schüler an der Schule bereits Bruder oder Schwester (für die der Kreis bis zur zehnten Klasse bezahlt), war ihnen nicht nur dank der Geschwisterregelung der Schule automatisch ein Platz dort sicher, ihnen erstattete der Kreis auch die Fahrtkosten. Das war im März dieses Jahres bei einem Gerichtsverfahren publik geworden.

Damals hatten Eltern aus dem Südkreis den Landkreis verklagt, weil sie es nicht einsahen, die Fahrkarten für ihre Kinder selber zahlen zu müssen (diese Zeitung berichtete). Grund für die Ablehnung des Kreises war eben die Tatsache, dass die IGS Bad Salzdetfurth für diese Schüler die nächstgelegene IGS sei. Allerdings kam eben auch heraus, dass Geschwisterkinder die Kosten weiterhin erstattet bekamen – auch wenn sie im Einzugsgebiet der neuen IGS Bad Salzdetfurth wohnen. Der Richter des Verwaltungsgerichtes zeigte sich darüber mächtig verwundert und zweifelte an, ob dies von der Fahrtkostensatzung des Kreises gedeckt sei.

Offenbar haben die zuständigen Mitarbeiter des Landkreises nach diesem Gerichtsverfahren, das die Eltern übrigens verloren hatten, ihre Fahrtkostensatzung nochmal unter die Lupe genommen. Denn jetzt gibt es keine Erstattung mehr für die Geschwisterkinder.

Und das treibt nun die Eltern dieser Kinder auf die Palme. Vor allen Dingen aber auch deshalb, weil der Landkreis nicht mit offenen Karten gespielt habe. Anke Müller zum Beispiel erfuhr erst direkt bei der Anmeldung ihres Sohnes davon. Andere Mütter erst aus einem Brief der im Juli ins Haus gefl attert kam.

Diese Information hätte schon viel früher veröffentlicht werden müssen, sind sich die Frauen einig. Immerhin gehe es hier um einen Betrag von mehr als 1000 Euro im Jahr.

Eine Summe, die Carola Holzhausen nicht hat. Sie musste ihre Tochter gegen deren Willen in Bad Salzdetfurth anmelden. “Das zum Thema freie Schulwahl”, schimpft Carola Holzhausen. Wer nicht genug Geld habe, bleibe auf der Strecke. “Ich habe schon drei Kinder an der RBG, es wäre doch völlig unpraktikabel, das Vierte nach Bad Salzdetfurth zu schicken”, ärgert sich Marianne Holzhausen und erinnert an Sprechtage, Informationsnachmittage, Feste und Elternabende.

“Außerdem kennen wir die RBG gut, vertrauen ihr. Warum sollten wir dann das nächste Kind an eine andere Schule schicken?”, fragt Iris Manlig-Qassis. Und Anke Müller erinnert daran, dass es schließlich auch der Wunsch der Kinder sei, an die Schule zu kommen, an der schon Bruder oder Schwester sind.

Rund 20 Mädchen und Jungen sind nach Informationen von Marianne Holzhausen von der Neuregelung betroffen. “Wir Familien im Landkreis sind ganz klar benachteiligt”, sagt Manlig-Qassis. Ihr Sohn geht jetzt mit einer Realschulempfehlung an die RBG. Wenn diese IGS nicht in Frage gekommen wäre, hätte Manlig-Qassis ihren Sohn gerne zur Renataschule in Ochtersum geschickt. “Dort haben sie mir gesagt, sie würden ihn nicht nehmen,” so die Mutter.

Die Realschule in Bockenem wäre für Manlig-Qassis die zuständige Realschule gewesen. Aber von Listringen gebe es gar keinen Schulbusverkehr nach Bockenem. “Den hätte der Landkreis extra einrichten müssen”, erzählt sie weiter. Das würde doch sicherlich mehr kosten, als jetzt die Fahrtkosten zur RBG.

Und sie gibt weiter zu bedenken, dass die IGS Bad Salzdetfurth lediglich an drei Tagen in der Woche eine Ganztagsbetreuung anbiete, die RBG dagegen an fünf: “Ich bin berufstätig und alleinerziehend. Was sollte ich denn an den zwei Nachmittagen mit meinem Sohn machen?”

Die Eltern behalten sich weitere Schritte gegen den Landkreis vor. Iris Manlig-Qassis lässt die Angelegenheit zur Zeit von einem Rechtsanwalt prüfen.

Der Landkreis Hildesheim kündigt eine Antwort auf die Anfragen dieser Zeitung für die kommende Woche an.