Schülerbeförderung: Landkreis reagiert auf Vorwürfe der Eltern aus dem Südkreis
(Quelle: Hildesheimer Allg. Zeitung, 24.08.10) Bad Salzdetfurth. Wer muss für Fahrtkosten von Schülern aus dem Südkreis nach Hildesheim aufkommen? Diese Frage bleibt umstritten. Der Landkreis Hildesheim hat jetzt Vorwürfe von Eltern aus dem Südkreis zurückgewiesen.
Sechs Familien aus dem Südkreis fühlen sich vom Landkreis falsch behandelt. Wie die HAZ am Sonnabend berichtete, ärgern sich Marianne Holzhausen und Birgit Hasse aus Almstedt, Carola Holzhausen aus Graste, Iris Manlig-Qassis aus Listringen und Anke Müller aus Neuhof darüber, dass der Kreis die Fahrtkosten ihrer Kinder zur Robert- Bosch-Gesamtschule nicht zahlt. Die Mütter hatten mit Beginn des Schuljahres Kinder im Rahmen der Geschwister- Regelung an der RBG eingeschult – in der Annahme, der Kreis würde weiterhin für die Kosten aufkommen.
“Die Aufnahme dieser Kinder löst aber nicht automatisch einen Anspruch auf Schülerbeförderung aus”, teilt Fachdienstleiter Karl-Heinz Brinkmann auf Anfrage der HAZ schriftlich mit. Nach Niedersächsischem Schulgesetz bestünde die Beförderungs- oder Erstattungspflicht nur für den Weg zur nächsten Schule der gewählten Schulform. Im Falle der betroffenen Schüler wäre das die IGS Bad Salzdetfurth.
Darüber seien die Eltern der Viertklässler rechtzeitig vor dem Schuljahresbeginn 2009/10, also zum Start der neuen IGS per Elternbrief informiert worden. Unabhängig davon sei der Kreis im vergangenen Schuljahr dem Wunsch des Leiters der RBG nachgekommen, für Schüler aus dem Einzugsbereich der IGS Bad Salzdetfurth, die aufgrund der Geschwisterkindregelung an die RBG gekommen waren, die Fahrtkosten zu übernehmen. “Das hat der Landkreis als freiwillige Leistung, konsequenterweise auch noch für ein Schuljahr bei der Schülerbeförderung zur KGS Salzhemmendorf, getan”, so Brinkmann weiter.
Und genau das hatte das Verwaltungsgericht Hannover kritisiert. Daraufhin habe sich die Kreisverwaltung entschieden, ab dem Schuljahr 2010/11 die Fahrtkosten für neu aufgenommene Geschwisterkinder nicht mehr zu übernehmen. “Da die betroffenen Familien hier nicht bekannt sind, sind rechtzeitig vor dem Anmeldeverfahren die RBG und die KGS Salzhemmendorf unterrichtet worden. Spätestens bei der Anmeldung dürften die Erziehungsberechtigten also von den Schulen erfahren haben, dass ein Beförderungsanspruch beziehungsweise ein Kostenerstattungsanspruch nicht oder nur bedingt besteht”, reagiert Brinkmann auf den Vorwurf der Eltern, sie seien nicht oder viel zu spät darüber informiert worden.
Im Übrigen habe der Landkreis rechtzeitig vor dem Anmeldeverfahren seine Schulbezirkssatzung dahingehend geändert, dass für die IGS Bad Salzdetfurth das Gebiet der Stadt als Schulbezirk festgelegt worden ist. Danach dürfen Schüler mit Wohnsitz dort nur an der RBG aufgenommen werden, wenn unzumutbare Härte oder pädagogische Gründe vorliegen. Der Umstand, dass ein Geschwisterkind eine andere Schule besucht, sei kein pädagogischer Ausnahmegrund. Nach Kenntnis der Verwaltung seien neun Schüler ohne Ausnahmegenehmigung an die RBG gekommen.
Mit Einrichtung der IGS Bad Salzdetfurth ist gleichzeitig der Beschluss gefasst worden, dass die Haupt- und Realschule der Stadt auslaufen wird. Für Schüler aus dem Bereich Bad Salzdetfurth, die weder an der IGS noch an einem Gymnasium in Hildesheim, sondern an einer Haupt- oder Realschule unterrichtet werden sollen, musste der Landkreis als Schulträger eine Neuregelung treffen. “Er hat diese dem Schulbezirk der Hauptschule und Realschule Bockenem zugeordnet. Von daher muss er auch die Schülerbeförderung dorthin regeln”, sagt Brinkmann.


