Wer sind wir?

Die Aufgaben und Zusammensetzung des Kreiselternrates werden im Niedersächsischen Schulgesetz festgelegt (§97ff). Aufgabe des Kreiselternrats ist es demnach, Fragen zu beraten, “die für die Schulen ihres Gebietes von besonderer Bedeutung sind”. Schulträger und Schulbehörde sind gegenüber dem Kreiselternrat verpflichtet, die für seine Arbeit notwendigen Auskünfte zu erteilen. Der Kreiselternrat soll zudem rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen geben können, die die Schulen im Kreisgebiet betreffen. Das gilt insbesondere für schulorganisatorische Entscheidungen wie die Errichtung öffentlicher Schulen, deren Erweiterung, Einzuschränkung, Zusammenzulegen bzw. Teilung oder wenn Schulen geschlossen werden sollen (§106 Abs.1 Satz 1 NSchG).

Den Kreiselternrat wählen die Schulelternräte aller im Landkreis Hildesheim befindlichen öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft.

Jeder Schulelternrat wählt aus seiner Mitte je zwei Wahldelegierte. Diese wählen nach Schulform getrennt Mitglieder des Kreiselternrates für ihre Schulform. Wie viel Mitglieder der Kreiselternrat Hildesheim hat bzw. wie viel für jede Schulform, können Sie aus der aktuellen Mitgliederliste entnehmen.

Der Kreiselternrat wählt einen Vorstand, der aus einer oder einem Vorsitzenden, einer Stellvertretung und bis zu drei Beisitzenden besteht.

Der Vorstand hat darauf zu achten, dass die Belange aller Schulformen angemessen berücksichtigt werden. Wurde ein Beschluss des Kreiselternrates gegen die Stimmen aller anwesenden Vertreterinnen und Vertreter einer Schulform gefasst, so muss auf deren Verlangen deren Stellungnahme dem Beschluss beigefügt werden.